Donnerstag, 7. November 2013

Homosexuelle haben Anspruch auf Asyl

Ausland

Homosexuelle haben Anspruch auf Asyl, wenn ihnen in den Herkunftsländern eine Haftstrafe droht. Jenes hat der Europäische Gerichtshof eindeutig klargestellt. Demnach seien die Homosexuellen als „soziale Gruppe“ im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention aufzufassen, und ferner schutzbedürftig. Eine bloße Androhung einer Strafe ist jedoch nicht ausreichend, zwingend erforderlich ist eine verhängte Haftstrafe aufgrund der sexuellen Orientierung.  
 

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